Verdeckte Online-Durchsuchungen verfassungswidrig
Verfasst von maze am 27. Februar, 2008
Verdeckte Online-Durchsuchungen verfassungswidrig…
Das Bundesverfassungsgericht hat die entscheidende Klausel zur Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, das erstmals in Deutschland verdeckte Online-Durchsuchungen erlaubte, für verfassungswidrig erklärt.
Zudem hat das höchste deutsche Gericht ein neues Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” informationstechnischer Systeme etabliert. Es tritt zu den anderen Freiheitsrechten wie insbesondere dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung hinzu”, erklärte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Verkündung des Grundsatzurteils am heutigen Mittwoch in Karlsruhe.
Eine heimliche Online-Durchsuchung von PCs sei, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nur unter strengen Auflagen möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen von PCs damit an hohe rechtliche Hürden geknüpft. Das heimliche Ausspähen privater PCs sei nur zulässig, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”.
Ein großer Schritt in die richtige Richtung!
Update:
Ein Zitat aus dem Urteil:
Das Erfordernis tatsächlicher Anhaltspunkte führt dazu, dass Vermutungen oder allgemeine Erfahrungssätze allein nicht ausreichen, um den Zugriff zu rechtfertigen. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen festgestellt sein, die eine Gefahrenprognose tragen (vgl. BVerfGE 110, 33 <61>; 113, 348 <378>).
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich, dass die höchsten deutschen Richter “die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit” heimlicher Online-Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme anerkannt haben. Die Entscheidungsgründe bedürften sorgfältiger Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) berücksichtigt, versprach der CDU-Politiker
Zugleich geht er aber davon aus, dass die angeblich “von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz” nun “so rasch wie möglich umgesetzt werden kann”.
Herr Schäuble bleibt also hartnäckig in seiner Ansicht, dass Grundrechte auf PCs und Festplatten nichts zu suchen haben!
Bleibt nur noch eine Frage zu klären:
Wie können Beweise verwertet werden, die mit diesen Stasi-Methoden gewonnen wurden!


Onlinedurchsuchung in NRW verfassungswidrig (Update) « Ralphs Piratenblog sagte
[...] Verdeckte Online-Durchsuchungen verfassungswidrig [...]
"Bundestrojaner" immerhin gegen Kinderpornos? » sagte
[...] (Online-Durchsuchung massiv beschränkt)phil6816.wordpress.com ff. (Verdeckte Online-Durchsuchungen [...]