Wir hätten gerne die Wanze zurück
Verfasst von maze am 22. April, 2008
Wir hätten gerne die Wanze zurück…
Als ich das gelesen habe, hab ich es erst für einen verspäteten Aprilscherz gehalten.
Aber anscheinend meint das Innenministerium in Schleswig-Holstein diese Sache ernst:
Das Innenministerium verklagt einen Observierten, der mittels einer versteckten GPS-Wanze an seinem Fahrzeug überwacht wurde. Diese GPS-Wanze hatte der Observierte zufällig entdeckt, abmontiert und der taz-Redaktion in Hamburg übergeben. Das Innenministerium hatte den Einsatz einer solchen Wanze allerdings monatelang bestritten.
Ein Jahr später klagt das Kieler Innenministerium nun gegen den Observierten auf Herausgabe des Ortungsgerätes oder ersatzweise 2.500 Euro Schadensersatz.
Ein Zivilrichter muss nun im Mai über diese bundesweite Staatsschutzaffäre richten – und entscheiden, ob nicht das gesamte Vorgehen rechtswidrig war.
Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ – Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Der einzige Ermittlungsansatz war, dass die Tatverdächtigen bei der letzten der ihnen zur Last gelegten Taten per Handy telefoniert hatten und sich ansonsten im Rahmen ihrer Antifa-Aktivitäten „konspirativ“ verhielten.
Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. So wurde nicht nur an seinem Auto ein GPS-Peilsender („Global Positioning System“) angebracht, sondern im Auto und in der Wohnung Wanzen installiert. Er entdeckte den GPS-Sender an seinem Opel Astra, den er zwei Wochen zuvor gekauft hatte, nur zufällig. Der Sender und eine Batterie waren unter der hinteren Stoßstange mit Magneten angebracht worden.
Er informierte nach dem Fund seine Anwältin, diese schrieb alle in Frage kommenden Institutionen an. Jedoch „vermisste“ angeblich niemand eine solche Wanze.
Im vorigen September hatte sich jedoch dann das schleswig-holsteinische Landeskriminalamt (LKA) in Kiel überraschend erstmals als Eigentümer zu erkennen gegeben. Das LKA forderte die Herausgabe von „Überwachungstechnik des Landeskriminalamtes Schleswig Holstein“. Der Beschuldigte habe sich das „GPS Ortungsgerät Nr. 20″ im März 2007 „bösgläubig“ angeeignet.
„Der Beklagte behandelt den Peilsender wie eine Fundsache“, empört sich das Kieler LKA. Der Sender sei jedoch „nicht verloren gegangen“, sondern sei „unter der Stoßstange des Wagens der Beklagten versteckt“ worden. Der Beschuldigte habe erkennen müssen, dass das Gerät „nicht Bestandteil“ seines neu erworbenen Autos war. Erst durch den Ausbau in „verbotener Eigenmacht“ sei dem LKA der Peilsender aus dem Besitz „entzogen“ worden.
Das fehlen einem doch echt die Worte….
Quelle: taz.de


Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück « zwei null null acht sagte
[...] Vor einiger Zeit habe ich von folgendem Fall berichtet: [...]
Vermutlich Kernbereich berührt « zwei null null acht sagte
[...] erinnert euch sicher noch an die Peilsender-Nummer in [...]