zwei null null acht

…so mit Demokratie und so…

“Beschaffungskriminalität” mal anders

Verfasst von maze am 30. April, 2008

“Beschaffungskriminalität” mal anders…

Im Blog der Kanzlei Wilde & Beuger war gestern von einem interessanter Fall von „Beschaffungskriminalität“ zu lesen: Ein Mandant war beim Filesharing erwischt worden, die Polizei durchsuchte seine Wohnung und fand seinen Rechner, auf dem etwa 3500 Musikstücke gespeichert waren, die der Beschuldigte angeboten haben soll. Gegen den Beschuldigten wird ein Strafbefehl erlassen – rund 65 Tagessätze a 40 € ( = 2600 €) soll er zahlen, der Computer soll eingezogen und verwertet werden.

Ohne Einschaltung eines Anwaltes gibt der Mandant die Tat zu und beugt sich seinem Schicksal (was übrigens keinem Filesharer zu empfehlen ist). Erst als die Kanzlei Rasch im Zivilverfahren nun weitere 10.000 € von ihm verlangt, werden Wilde & Beuger eingeschaltet.

Soweit so gut. Das Besondere an dem Fall ist aber, dass der Mandant einen sehr schnellen Rechner hat(te), der so im Polizeialltag offenbar noch nicht aufgetaucht ist. Es handelt sich um den Medion “MED MT 380″ (incl. gültiger Windows XP Lizenz !), auf den die Polizeibeamten offenbar “scharf” sind. Jedenfalls liest sich so der Verwertungsvorschlag der zuständigen Staatsanwaltschaft, den wir nachfolgend zitieren:

Verwertungsvorschlag:

Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls in einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen

Die Verwendung des Personalcomputers im Dienstbetrieb [der Staatsanwaltschaft, Anmerk. d. Verfassers] wäre reizvoll, eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.

Die Verwertung durch den Gerichtsvollzieher dürfte keinen wirklich nennenswerten Erlös erbringen, da zwischenzeitlich entsprechende Systeme bei Medion im Neuzustand mit Garantieleistungen als Ausverkaufsware zu beziehen sind.

Ich rege daher an, die Zuweisung der vorgelegten Geräte an das Polizeipräsidium […], Dezernat 4.2 zu beantragen. […]

Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätze absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt.

Köstliche Geschichte! Ich bin auch jedes mal geflasht wenn ich mit meinem Siemens C2 Porty von unterwegs zu Hause anrufen kann. Diese Technik…

Quelle: wb-law.de

Eine Antwort zu ““Beschaffungskriminalität” mal anders”

  1. Tobias sagte

    Dass die Polizei eingezogene Computer (besonders die schnellen) für den Eigengebrauch nutzt, ist doch längst klar. Legal klauen ist billiger als selber anschaffen! Das ist auch der Grund, warum Hausdurchsuchungen so rasant ansteigen. Fast immer wird der Computer mitgenommen. Auch dann, wenn zum Beispiel der Beschuldigte nur ein Fahrrad gestohlen haben soll. Den „Tatmittelbestand“ eines PC´s kann man immer irgendwie begründen. Deshalb. Festplatte verschlüsseln und nur über Proxy ins Netz gehen und immer gleich einen Anwalt einschalten!

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