Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück
Verfasst von maze am 3. Juni, 2008
Peilsender gibt’s nur gegen Quittung zurück…
Vor einiger Zeit habe ich von folgendem Fall berichtet:
Das Innenministerium verklagte einen Observierten, der mittels einer versteckten GPS-Wanze an seinem Fahrzeug überwacht wurde. Diese GPS-Wanze hatte der Observierte zufällig entdeckt, abmontiert und der taz-Redaktion in Hamburg übergeben.
Ein Jahr später klagte das Kieler Innenministerium gegen den Observierten auf Herausgabe des Ortungsgerätes oder ersatzweise 2.500 Euro Schadensersatz.
Jetzt die äußert unterhaltsame Entscheidung des Gerichts:
Zivilrichterin Katja Krebs hatte zu dem Zeitpunkt bereits klar gemacht, was sie von der Klage hält: gar nichts. Es sei überhaupt nicht ersichtlich, dass das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise das Landeskriminalamt (LKA) wirklich der Besitzer des Ortungsgerätes sei. Alleine das Überwachungsprotokoll reiche dafür nicht aus, ebenso sei der Einbau des Senders am Wagen von Daniel S. nicht nachvollziehbar. „Der Klage fehlen damit elementare Voraussetzungen“, sagte Richterin Krebs.
Da es ja niemand war, gibts auch keinen Peilsender zurück.
Quelle: annalist.noblogs.org

