Ex-Verfassungsrichter rügt Gesetzentwurf zu heimlichen Online-Durchsuchungen
Verfasst von maze am 2. Juli, 2008
Ex-Verfassungsrichter rügt Gesetzentwurf zu heimlichen Online-Durchsuchungen…
Wolfgang Hoffmann-Riem, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht, hat einen nicht ausreichenden Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung im heftig umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt bemängelt. “Verfassungsrechtlich vorrangig ist weiterhin der Schutz durch Nichterhebung”, erläuterte der Jurist am heutigen Dienstag auf der Konferenz “Innovationen für den Datenschutz” der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin das Urteil aus Karlsruhe zu heimlichen Online-Durchsuchungen, an dem er selbst noch maßgeblich vor seinem Ausscheiden aus dem Gericht beteiligt war. Wenn der Kernbereich berührt werden könnte, sollten Ermittler eine Ausspähung von IT-Systemen unterlassen.
Diese Anforderung sei nicht erfüllt, wenn “allein” Erkenntnisse aus der Intimsphäre erfasst werden könnten, bemängelte Hoffmann-Riem die Formulierung zum Kernbereichsschutz im aktuellen Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes. Ausnahmen dürfe es nur für den Fall geben, dass ein Verdächtiger “absichtlich und zielgerichtet” eine die Intimsphäre angeblich betreffende Kommunikation vortäusche, um eine Überwachung zu verhindern.
Bei den geplanten Vorgaben zur so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Internet-Telefonie direkt auf dem Rechner von “Gefährdern” vor einer Aussendung oder nach dem Empfang verschlüsselter Kommunikationsströme gab der Forscher an der Universität Hamburg zu bedenken, dass der Zugriff auf die laufende Kommunikation beschränkt werden müsse. Falls eine darüber hinausgehende Infiltration oder Manipulation von IT-Systemen für die Maßnahme nötig sei, unterliege diese den höheren Schutzanforderungen und materiellen Eingriffsbestimmungen analog zu Online-Razzien.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries beteuerte dagegen, dass sich die Bundesregierung bemüht habe, die Vorgaben aus Karlsruhe “möglichst Eins zu Eins” umzusetzen.
Quelle: heise.de

