UK: Kein Verkauf von Wählerdaten an Werbefirmen mehr
Verfasst von maze am 12. Juli, 2008
UK: Kein Verkauf von Wählerdaten an Werbefirmen mehr…
In Großbritannien verkaufen Gemeindeverwaltungen Namen und Adressen aus Wählerlisten an Marketing-Unternehmen, die diese dann für Massenwerbung nutzen oder weiterveräußern. Der Preis für ein Tausenderpaket betrage fünf britische Pfund – also gerade einmal einen halben Penny pro Kontakt, berichtet Times Online. Die Kommunen würden dazu eine Verordnung ausnutzen, die eine Weitergabe der Listendaten für andere Zwecke, üblicherweise für politische Parteien und Kredit-Agenturen, gestatte.
Der für Datenschutz zuständige Information Commissioner kritisiert dieses Vorgehen jetzt heftig und fordert eine Abschaffung der Regelung, da sie einer nicht akzeptierbaren Nutzung personenbezogener Daten und einer Verletzung der Privatsphäre Vorschub leiste.
Britische Wähler können auf einem Registrierungsformular durch Ankreuzen eines Kästchens die Weitergabe zwar verhindern, was jedoch nur etwa 40 Prozent auch tatsächlich nutzen. Ein Data Sharing Review des Justizministeriums empfiehlt ebenfalls die Abschaffung dieser Opt-Out-Regelung und die Unterbindung der Daten-Weitergabe. Die Autoren bemerken, dass der Verkauf solcher Daten der Öffentlichkeit ein besonders fragwürdiges Signal sende, da dies im Zusammenhang mit der Beteiligung am demokratischen Prozess geschehe. Zudem betont der Report die Gefahr, dass die Adressdaten mit anderen öffentlich zugänglichen Informationen wie Facebook-Profilen abgeglichen werden könnten. So erhalte man nicht nur die Information, wo eine betreffende Person lebe, sondern könne auch deren Vorlieben etwa für Golf, Indien-Reisen oder eine bestimmte Musik-Band herausbekommen. Von den mit diesen privaten Daten handelnden Marketing-Unternehmen fiel laut Times mit 1600 Beschwerden insbesondere der Dienst B4U negativ auf. So beklagte etwa ein Polizist, sein Name und die Adresse seiner Familie sei zusammen mit einer Karte, in der sein Haus verzeichnet gewesen sei, auf der B4U-Website erschienen.
Die Direct Marketing Association (DMA) verteidigt hingegen die gängige Praxis und betont den Wirtschaftsfaktor der Branche: Pro Jahr würden in Großbritannien 3,5 Milliarden sogenannte „Direct Mails“ mit einem Kostenaufwand von 16 Milliarden Pfund verschickt. Solange die Wähler selbst entscheiden könnten, ob ihre Daten weitergegeben werden dürfen, sei an der Regelung nichts auszusetzen, so die DMA. Zudem gäbe es keine Beweise, wonach die verwendete Formulierung auf den Wähler-Registrierungsformularen verwirrend sei, wie im Data Sharing Review behauptet.
Wie viel Geld durch den Verkauf der Wähleradressen letztlich in die Kassen der Kommunen fließt, wissen allerdings weder die DMA noch die Local Government Association (LGA). Der Dachverband der Kommunen begrüßte aber eine Gesetzesänderung und betonte, es ginge beim Adresshandel nicht primär um Geldbeschaffung.
Quelle: heise.de

