Die Grünen haben in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung Fragen zum „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) gestellt. Die Antwort vor schon knapp einem Monat ist nicht unbekannt geblieben, aber die meisten haben nur die Zahl 18.000 wahrgenommen: 18.000 Namen, die in der Anti-Terror-Datei (ATD) gespeichert sind.

Es gibt noch Einiges im Kleingedruckten, das auch nicht ohne ist.
Schon die ersten Sätze der Einleitung haben es in sich. Das ist nicht neu, aber es schadet sicher nicht, nochmal nachzulesen:

Im GTAZ arbeiten insgesamt 40 Behörden des Bundes und der Länder zusammen: 8 Bundesbehörden (Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei (BPOL), Zollkriminalamt (ZKA), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Generalbundesanwaltschaft (GBA)) sowie 32 Länderbehörden (16 Landeskriminalämter (LKÄ) und 16 Landesverfassungsschutzämter (LfVs)).

Prickelndes Detail der Anti-Terror-Datei ist z.B., dass da nicht nur Daten von Menschen gespeichert werden, die der terroristischen Umtriebe verdächtigt werden oder gar deswegen verurteilt wurden, sondern, Überraschung, auch ihre „Kontaktpersonen“:

Voraussetzung für die Speicherung von Daten in der ATD ist (…), dass sich aus den bei den Behörden vorhandenen Erkenntnissen tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich diese auf die nachfolgend beschriebenen Personen beziehen. Das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Anhaltspunkte ist erfüllt, wenn die im Einzelfall vorliegenden Anhaltspunkte nach nachrichtendienstlichen oder polizeilichen Erfahrungswerten die Einschätzung rechtfertigen, dass die Erkenntnisse zu den betreffenden Personen zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus beitragen.

Zu den Daten gehören nicht nur klassische Personaldaten wie Name, Adresse etc., sondern auch die sog. „erweiterten Grunddaten“: Mailadressen, Bankverbindungen, genutzte Telekommunikationsanschlüsse etc. Und nicht zuletzt sog. Freitexte, also Felder, in die noch zusätzliche Informationen eingetragen werden können.

Eigentlich gibt es ein paar Sperren, wer Zugriff auf die Daten hat, aber wenn’s schnell gehen muss, dann können alle ran, und das schließt ausländische Behörden nicht aus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat auch schon ausführlich gemäkelt. Das sieht aber die Regierung ganz anders, logisch.

Erstaunlich auch hier, wie wenig die Bundesregierung über die von ihr verantworteten Maßnahmen weiß. Über alles mögliche wird nämlich leider keine Statistik geführt, ähnlich wie schon bei der Kleinen Anfrage zum §129/a/b. Wenn dermaßen viel Geld ausgegeben wird (allein zur Einrichtung 15,3 Mio Euro), dann könnte ja auch noch die eine oder andere Statistik drin sein, um die Sinnhaftigkeit des Ganzen zu überprüfen. Evaluiert werden soll aber erst Ende 2011.
Quelle: annalist.noblogs.org