zwei null null acht

…so mit Demokratie und so…

Vom allgemeinen Nutzen der Antiterrorgesetze

Verfasst von maze am 3. November, 2008

Vom allgemeinen Nutzen der Antiterrorgesetze…

Sehr interessanter Artikel zum Nutzen der Antiterrorgesetze, zumindest gegen Hundekacke scheinen sie zu wirken!

Gerade erst hat Großbritannien gezeigt, wie die Gesetze, mit denen angeblich der Terrormsus bekämpft werden sollte, auch anderweitig einsetzen lassen. So wurde, um das Vermögen der isländischen Bank Landsbanki in Großbritannien einzufrieren, kurzerhand auf ein Antiterrorgesetz zurückgegriffen]. Zur Rechtfertigung hieß es nun, dass es in diesem Gesetz eben auch Maßnahmen gibt, die nicht allein der Terrorbekämpfung dienen.

Ähnlich, wenn auch weit drastischer, dient der Regulation of Investigatory Powers Act ([extern] RIPA) allem anderem als dem Kampf gegen Terror. Möglicherweise hat sich aber auch seit 2000, als das Gesetz in Kraft trat und dann nach dem 11.9. erheblich erweitert wurde, das Verständnis von Terrorismus verändert. Terror wird offensichtlich nun auch ausgeübt, wenn Abfall nicht ordnungsgemäß beseitigt oder Hundekacke zurückbleibt. Seit 2004 ist der Zusatz zum RIPA in Kraft getreten, der die Zahl der Behörden, die Kommunikationsdaten von den Telefon- und Internetanbietern verlangen können, drastisch erweitert hat. Namen und Adressen, Verbindungsdaten, besuchte Websites und Lokalisierungsdaten bei Mobiltelefonen können zur Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Verbrechen oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit von 792 Ministerien, Behörden und Institutionen bis hinunter zu kommunalen Behörden oder der Feuerwehr ohne richterliche Genehmigung eingeholt und ausgewertet werden ([local] Mit Antiterrorgesetz auf der Jagd nach Hundekacke).

Immerhin führen die Briten damit vor, wie sich Gesetze, die vermeintlich dringend notwendig waren, um große Gefahr abzuwehren, für den täglichen Gebrauch missbrauchen lassen und so auf Alltagsebene den Überwachungsstaat Schritt für Schritt erweitern. Seit 2004 ist ein Zusatz zum RIPA in Kraft getreten, der die Zahl der Behörden, die Kommunikationsdaten von den Telefon- und Internetanbietern verlangen und andere Überwachungsmaßnahmen ausführen können, drastisch erweitert hat. Namen und Adressen, Verbindungsdaten, besuchte Websites und Lokalisierungsdaten bei Mobiltelefonen können zur Prävention, Aufdeckung und Verfolgung von Verbrechen oder zum Schutz der öffentlichen oder nationalen Sicherheit können von 792 Ministerien, Behörden und Institutionen bis hinunter zu kommunalen Behörden oder der Feuerwehr ohne richterliche Genehmigung kontrolliert werden.

Quelle: telepolis.de

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