Keine Wahlmaschinen mehr!
Deutschland ist vorerst frei von Wahlmaschinen, denn das Bundesverfassungsgericht hat die Computer für unzulässig erklärt!
Das ist ja schonmal eine sehr erfreuliche Nachricht, eine Frage drängt sich allerdings auf:
„Die rund 1800 Geräte … widersprechen dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, heißt es in einem Urteil vom Dienstag“
klingt schonmal einleuchtend und freut den durchschnittlichen „besorgten Bürger“, aber irgendwie schaffe ich es nicht die Aussage mit dem nächsten Satz in Einklangt zu bringen:
„Weil jedoch keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe die Wahl gültig“.
Wie können sich Hinweise auf Fehler ergeben, wenn dem Grundsatz der Öffentlichkeit widersprochen wird und noch viel wichtiger: Ist dieser Widerspruch an sich nicht schon ein viel schwerwiegenderes Problem? Den Rest des Beitrags lesen »

